Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Kann die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder einem anderen Grund die Pflege vorübergehend nicht übernehmen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass die Pflegekasse die im Rahmen der Verhinderungspflege die entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von derzeit 1.612 EUR im Jahr übernimmt. Bei Erkrankung der Pflegeperson wird Ihre Situation im Einzelfall entschieden. Seit dem 01. Januar 2015 besteht zudem die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 50% des jährlich für die stationäre Kurzzeitpflege vorgesehenen und nicht in Anspruch genommenen Betrags (maximal € 806), stattdessen zusätzlich für die Verhinderungspflege zu Hause auszugeben. Somit beläuft sich der von der Pflegekasse bereitgestellte Leistungsbetrag auf bis zu € 2.418 je Kalenderjahr.

 

Leistungen der Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige krank sind
Wenn pflegende Angehörige Urlaub benötigen
Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse
Beratung der Angehörigen
Hilfestellung bei Anträgen

 

Wissenswertes im Kontext der Verhinderungspflege

– Die Kosten des Pflegedienstes werden für längstens sechs Wochen im Jahr von der Pflegekasse  übernommen
 (max. 2.418 EUR pro Jahr).
– Die Leistung steht Ihnen jährlich zu und verfällt am Ende des Kalenderjahres.
– Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist eine mindestens 6-monatige Pflegezeit.